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Finanzpolitik
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Finanzpolitik

Auf dieser Seite geht es um ausgewählte Themen der europäischen und deutschen Finanzpolitik, die einen wesentlichen Einfluss auf das Leben der Menschen in Deutschland haben bzw. in absehbarer Zeit haben werden.

Europäischer Stabilitätsmechanismus (ESM)

Der "Vertrag zur Einrichtung des Europäischen Stabilitätsmechanismus (ESM)" (englisch: European Stability Mechanism) ist ein Bestandteil des so genannten "Euro-Rettungsschirms". Er soll durch Vergabe von Krediten und Bürgschaften die Zahlungsfähigkeit hoch verschuldeter Staaten der EU auf Kosten der EU-Staaten, die vermeintlich noch wohlhabend sind, sicherstellen. Dem ESM gehören 19 europäische Länder an.

Den Gesetzestext des ESM-Vertrages in deutscher Sprache als PDF-Datei findet man hier.

Der ESM-Vertrag resultiert aus einem von den Fraktionen der CDU/CSU und FDP klar erkannten und am 20.03.2012 formulierten grundlegenden Scheitern der europäischen Wirtschafts- und Finanzpolitik:

"Die weltweite Finanz- und Wirtschaftskrise hat strukturelle Probleme im Euroraum – zu hohe Staatsverschuldung und mangelnde Wettbewerbsfähigkeit einiger Eurostaaten – ebenso schonungslos offengelegt wie grundlegende Mängel in der Konstruktion der Wirtschafts- und Währungsunion." [Quelle]

Zentrales Organ zur Umsetzung des ESM-Vertrages ist nach Artikel 1 die in der Stadt Luxemburg ansässige "internationale Finanzierungsorganisation" (faktisch eine Großbank), die ebenfalls als ESM bezeichnet wird. (Nachfolgend wird sie zur besseren Unterscheidbarkeit vom Vertragswerk als "ESM-Bank" bezeichnet.)

Die ESM-Bank ist die Nachfolgeorganisation der European Financial Stability Facility (EFSF), die nur noch den Abschluss der von ihr initiierten Geschäfte abwickelt.

Der ESM-Vertrag wurde in Deutschland am 29. Juni 2012 trotz dringender Warnungen von Ökonomen und Staatsrechtlern sowohl von Bundestag als auch Bundesrat im Eilverfahren durchgewunken (Ja: 493, Nein: 106, Enth.: 5). Eine Liste mit den Namen der Abgeordneten des Bundestages, die gegen den Vertrag votierten, findet man hier. Geschlossen gegen den Vertrag stimmte die Fraktion "Die Linke".

Der ESM-Vertrag trat am 27. September 2012 in Kraft. Er ist zeitlich nicht befristet und unkündbar. Leitung und Mitarbeiter der ESM-Bank genießen nach Artikel 35 (1) hinsichtlich ihrer dienstlichen Handlungen vollständige Immunität:

"Im Interesse des ESM genießen der Vorsitzende des Gouverneursrats, die Mitglieder des Gouverneursrats, die stellvertretenden Mitglieder des Gouverneursrats, die Mitglieder des Direktoriums, die stellvertretenden Mitglieder des Direktoriums sowie der Geschäftsführende Direktor und die anderen Bediensteten des ESM Immunität von der Gerichtsbarkeit hinsichtlich ihrer in amtlicher Eigenschaft vorgenommenen Handlungen und Unverletzlichkeit hinsichtlich ihrer amtlichen Schriftstücke und Unterlagen."

Alle Versuche, mittels Klagen vor dem Bundesverfassungsgericht eine Änderung des Gesetzestextes zu erreichen, scheiterten. Die vom Bundesverfassungsgericht geforderten Änderungen wurden nicht in den Gesetzestext aufgenommen, sondern nur im Rahmen einer "Erklärung zur Interpretation" einiger Artikel berücksichtigt und sind somit nur bedingt rechtswirksam.

Internet-Site der ESM-Bank.

Die ESM-Bank besitzt volle Rechtspersönlichkeit und ist uneingeschränkt rechts- und geschäftsfähig. Sie ist nach Artikel 32 (9) von jeglichen Beschränkungen, Zulassungs- und Lizenzierungspflichten, wie sie sonst für Kreditinstitute und Finanzdienstleistungsunternehmen gelten, befreit:

"Der ESM ist von jeglicher Zulassungs- oder Lizenzierungspflicht, die nach dem Recht eines ESM-Mitglieds für Kreditinstitute, Finanzdienstleistungsunternehmen oder sonstige der Zulassungs- oder Lizenzierungspflicht sowie der Regulierung unterliegende Unternehmen gilt, befreit."

Sie benötigt als europäische Großbank also im Gegensatz zu nationalen europäischen Banken keine Bank-Lizenz!

Das Grundkapital der ESM-Bank beträgt zunächst 704.798.700.000 EUR, also über 700 Milliarden Euro! Der Anteil Deutschlands am ESM-Grundkapital beträgt zunächst 26,9616% entsprechend 1.900.248 Anteilen im Wert von 100.000 EUR, also 190.024.800.000 EUR und ist damit, wie üblich, der größte aller Mitglieder. Im Falle der Zahlungsunfähigkeit von zum ESM gehörigen Staaten würde sich der Anteil erhöhen. Zum Vergleich: Das Grundkapital der Deutschen Bank betrug zum 31.12.2015 3.530.939.215,36 Euro (Quelle), also "nur" ca. 3,5 Milliarden Euro!

Die ESM-Bank wird von zwei demokratisch nicht legitimierten Gremien geleitet: dem Gouverneursrat (Board of Governors) und dem Direktorium (Board of Directors). 

Jedes ESM-Mitgliedsland ernennt ein Mitglied und ein stellvertretendes Mitglied des Gouverneursrates. Die Mitglieder sind die für Finanzen zuständigen Minister der Mitgliedsländer. Deutschland wird im Gouverneursrat auf Beschluss der Bundesregierung vertreten durch den Bundesfinanzminister Dr. Wolfgang Schäuble und den Staatssekretär im Bundesministerium der Finanzen Dr. Thomas Steffen. Der Gouverneursrat wählt aus seinem Kreis einen Vorsitzenden (President) und einen stellvertretenden Vorsitzenden. Aktueller Vorsitzender ist der niederländische Finanzminister und Präsident der Euro-Gruppe Jeroen Dijsselbloem.

Jedes Mitglied des Gouverneursrats ernennt ein Mitglied und ein stellvertretendes Mitglied des Direktoriums. Deutschland wird im Direktorium vertreten durch Dr. Thomas Steffen und den Europa-Abteilungsleiter im Bundesministerium der Finanzen Thomas Westphal. Das Direktorium fasst die Beschlüsse der ESM-Bank.

Der geschäftsführende Direktor (Managing Director) der ESM-Bank wird vom Gouverneursrat für 5 Jahre ernannt. Er darf nicht dem Gouverneursrat oder dem Direktorium angehören. Erster und aktueller geschäftsführender Direktor ist der Deutsche Klaus Regling. Er ist zugleich geschäftsführender Direktor der European Financial Stability Facility (EFSF), der Vorgängerorganisation der ESM-Bank. Regling hat viele Jahre für den von den USA geschaffenen und kontrollierten Internationalen Währungsfonds (IWF) und das Bundesministerium der Finanzen gearbeitet. 1998-2000 war er geschäftsführender Direktor bei dem auf Währungs- und Rohstoffspekulationen spezialisierten US-amerikanischen Hedgefonds "Moore Capital Strategy Group" in London.

Die ESM-Bank hat ca. 150 Mitarbeiter. Alle Bediensteten sind gemäß Artikel 36 (5) von der Erhebung ihrer nationalen Einkommenssteuer befreit:

"Die Bediensteten des ESM unterliegen für die vom ESM gezahlten Gehälter und sonstigen Bezüge nach Maßgabe der vom Gouverneursrat zu beschließenden Vorschriften einer internen Steuer zugunsten des ESM. Vom Tag der Erhebung dieser Steuer an sind diese Gehälter und Bezüge von der nationalen Einkommensteuer befreit."

Informationsquellen zum ESM

Archiv Deutscher Bundestag: Abstimmung über Fiskalpakt und Euro-Rettungsschirm
http://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2012/39553410_kw26_sp_fiskalvertrag/208902

Internet-Seiten Fiskalpakt.info
http://www.fiskalpakt.info/

Internet-Seiten Stop ESM
http://www.stop-esm.org/

Artikel über den ESM bei der deutschen Wikipedia
https://de.wikipedia.org/wiki/Europ%C3%A4ischer_Stabilit%C3%A4tsmechanismus

Artikel zum ESM im Julius-Hensel-Blog
http://julius-hensel.com/tag/esm-vertragstext/

Artikel zum ESM bei krisenfrei.de
http://krisenfrei.de/esm-ein-ermachtigungsgesetz/

Bestimmung der deutschen ESM-Mitglieder
http://www.welt.de/print/die_welt/wirtschaft/article108126757/Menschen-amp-Maerkte.html